Frontend
Das „Frontend“ ist der Teil der Internetpräsenz, welche die Information für den Besucher aufbereitet und sichtbar macht.
Bei Payment360 ist das Frontend die Zahlungsseite, die der Kunde sehen kann:
Frontend
Das „Frontend“ ist der Teil der Internetpräsenz, welche die Information für den Besucher aufbereitet und sichtbar macht.
Bei Payment360 ist das Frontend die Zahlungsseite, die der Kunde sehen kann:
Backend
Das „Backend“ ist die Verwaltungsoberfläche. Hier können Einstellungen aller Art vorgenommen werden. Die Menüs zur Navigation werden definiert, Inhalte können verwaltet, erstellt, verändert und verknüpft werden, Benutzer werden verwaltet, verschiedene Zusatzelemente können eingebaut werden.
Das Backend bei Payment360 ist die Seite, wo Sie die Zahlungsseiten erstellen:
Dashboard
Das Dashboard (englisch für Armaturenbrett, Instrumententafel) ist ein Hilfsmittel für die übersichtliche Darstellung wichtiger Informationen.
Bei Payment360 sieht das Dashboard folgendermassen aus:
API
Der Begriff API stammt aus dem englischen Sprachraum und ist die Kurzform von “Application-Programming-Interface”. Frei ins Deutsche übersetzt bedeutet dies so viel wie „Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung“. Umgangssprachlich wird API jedoch meistens als Programmierschnittstelle bezeichnet.
Mithilfe dieser Schnittstelle wird anderen Programmen ein Tool zur Verfügung gestellt, über den sie sich an das Softwaresystem anbinden können. Damit ist es Entwicklern möglich, die Hardware, also zum Beispiel den Monitor oder die Daten auf der Festplatte zu beeinflussen, ohne diese direkt ansprechen zu müssen. Als Schnittstelle dient hier das Betriebssystem, welches über bereitgestellte Bibliotheken Anfragen der Programme entgegen nimmt und an die Hardware weiterleitet.
Relevanz hat der Begriff der API allerdings vor allem durch seine Verwendung von Webdiensten erhalten. Diese erlauben es Entwicklern mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Schnittstellen, bereitgestellten Content dynamisch in das eigene Programm zu integrieren. APIs dienen also zum Austausch und der Weiterverarbeitung von Daten und Inhalten zwischen verschiedenen Webseiten, Programmen und Content-Anbietern. Darüber hinaus ermöglichen sie so Dritten den Zugang zu vorher verschlossenen Datenpools und Benutzerkreisen.
Webhook
Mit WebHooks wird ein nicht-standardisiertes Verfahren zur Kommunikation von Servern bezeichnet, das im Rahmen des verteilten Rechnens oder der Nachrichten-orientierten Middleware stattfindet.
Ab 1. Januar 2015 trat in der Europäischen Union eine wichtige Neuerung bei der EU-MWST in Kraft, welche auch für EU und Nicht-EU (z.B. die Schweiz) Unternehmen eine enorme Tragweite haben. Anbieter von elektronischen Dienstleistungen werden in dem Land mehrwertsteuerpflichtig, wo der End-Kunde ansässig ist.
Wer davon betroffen ist (B2C Anbieter), muss sich überlegen, wie er die neue Regelung in Shop-Systemen und in der Buchhaltung implementieren kann. Dabei ist die Komplexität sehr hoch: In jedem EU-Land gilt ein anderes MWST Recht mit eigenen Regelungen, unterschiedlichen MWST Sätzen und Steuer-Freigrenzen.
Gesetzliche Grundlagen:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/how_vat_works/telecom/index_de.htm
In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständige für die Kleine Einheitliche Anlaufstelle. Weitere Informationen finden sich dort unter
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Mini_One_Stop_Shop/FAQ/faq_M1SS_node.html
Welche digitalen Leistungen und welche Anbieter fallen unter die Regelung?
Betroffen sind nur B2C-Anbieter, also solche die sich an Verbraucher richten. B2B-Anbieter sind ausgenommen!.
Die neuen Regelungen beziehen sich nur auf Leistungen, die auf dem „elektronischem Weg“ erbracht werden. Dazu gehören entsprechend Punkt 3a.10 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) insbesondere:
Das heißt, wenn Sie nur körperliche Produkte veräußern, gelten die neuen Regeln nicht für Sie. Wenn Sie z.B. eine Musik oder Software per Post auf einem Datenträger versenden, statt sie zum Download anzubieten, entgehen Sie der Regelung.
Protestgruppe digitaler Kleinstunternehmen unter dem Namen EU VAT Action Team:
FAQ für Deutsche Anbieter
http://rechtsanwalt-schwenke.de/e-commerce-faq-umsatzsteuer-elektronische-leistungen-2015/
FAQ für Schweizer Anbieter:
https://www.runmyaccounts.ch/2014/12/administrativer-supergau-neue-eu-mwst-ab-2015-fuer-e-services/